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Beratung bei Fußproblemen

Verordnung von orthopädischen Hilfsmitteln

Ein Besuch beim Facharzt für Orthopädie ist immer erforderlich. Er stellt nach Indikation ein Rezept für das erforderliche Hilfsmittel aus. Der Gang zum Orthopädieschuhmacher ist nötig, um sich über die weitere Verfahrensweise zu informieren.

Bei Verordnung von orthopädischen Maßschuhen muß der Orthopädieschuhmachermeister Maß nehmen und mit ihnen Farbe und Modell der gewünschten Schuhe aussuchen.

Die Verordnung mit einem entsprechenden Kostenvoranschlag werden von unserer Firma bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht. Nachdem die Krankenkasse das Hilfsmittel genehmigt und an unsere Firma zurückgeschickt hat, wird mit der Herstellung des Schuhes begonnen.

Es erfolgt nochmals eine Anprobe, bevor die orthopädischen Maßschuhe fertiggestellt werden.

Bei Verordnung über Zurichtungen an Konfektionsschuhen müssen die Schuhe abgegeben werden, um dann in unserer Werkstatt durch erfahrene Orthopädieschuhmacher die jeweilig verordneten Veränderungen in die Schuhe einzuarbeiten.

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